Leihmutterschaft in Deutschland illegal

leihmutter

Leihmutterschaft ist nach deutschem Recht nicht erlaubt. Bei einer Leihmutterschaft kann einmal um eine Schwangerschaft durch eine eingepflanzte Eizelle handeln oder durch die Befruchtung der Eizelle der austragenden Frau durch die Spermien des Kinderwunsch-Mannes. In beiden Fällen handelt es sich um Formen der assistierten Befruchtung. Nach Deutschem Recht werden Ärzte, die diese Form der Zeugung unterstützen rechtlich geahndet. Auch die Vermittlung von Leihmüttern ist verboten.

 

 

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Trotzdem eine Leihmutter? Riskant!

Wer sich trotzdem darauf einlässt, sei gewarnt: zwar werden Eltern und die austragende Leihmutter nicht rechtlich belangt, doch besteht keinerlei Möglichkeit, bei Sinneswandel der austragenden Frau, auf Vereinbarungen zu bestehen. Zudem können Leihmütter vor der Adoption durch die soziale Mutter den biologischen Vater auf Unterhalt verklagen. Was durch Hollywood-Filmen als potentielle Idee in so manches Kinderwunsch-Wohnzimmer vorgedrungen haben mag, ist somit innerhalb der Bundesrepublik nur auf nicht legalem Wege und mit vielen rechtlichen Tücken möglich und nicht ratsam.

 

Embryonenschutzgesetz verbietet Leihmutterschaft

Leihmutterschaft widerspricht dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bzw. der im Grundgesetzt verankerten Menschenwürde. Nach §1, Abs. 1 des Embryonenschutzgesetzes ist folgendes verboten:

 

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] es unternimmt, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter), eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen.“

 

Leihmutterschaft im Ausland

In einigen Ländern ist Leihmutterschaft nicht verboten. Doch auch hier sind Absprachen und Verträge bei Sinneswandel der Leihmutter nicht rechtsgültig.

 

belgien Belgien  

  • kein Verbot

 

Niederlande Niederlande

  • Es besteht kein Verbot von Leihmutterschaft
  • Die öffentliche Suche und das öffentliche Anbieten als Leihmutter ist illegal
  • Verträge über Leihmutterschaft sind verboten

 

Spanien Spanien

  • Leihmutterschaft wird nicht verboten
  • Verträge sind gegenstandslos
  • das Handeln mit Präembryonen ist verboten (Embryo vor Implantation in Gebärmutterschleimhaut)

 

Griechenland Griechenland

  • Leihmutterschaft ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt
  • eine Bezahlung von Leihmüttern ist nicht erlaubt
  • die unfruchtbare Frau muss Antrag bei Gericht stellen
  • Bedingung: Unfruchtbare Frau ist nicht fähig, ein Kind selber auszutragen
  • Gesundheit der Leihmutter ist geprüft
  • soziale Eltern und Austragende müssen eine permanenten Wohnsitz in Griechenland vorweisen können und der Leihmutterschaft schriftlich zustimmen

 

USA USA

  • Leihmutterschaft ist in einigen Saaten legal (u.a. Minnesota, Kalifornien)
  • Vermittlung durch Agenturen
  • Verträge und Bezahlung sind legal
  • Unterstützung bei Einbürgerung des Kindes durch die Leihmutter-Agenturen

 

Leihmutterschaft im Ausland: Kosten und Risiko

Wer sich trotz aller negativen Aspekte für eine Leihmutter entscheidet, kann dies zwar legal im Ausland tun, doch ist dies mit oftmals hohen Kosten (es kann in die 10.000 Euro gehen) und wieder mit rechtlichen Risiken verbunden. Ist das Kind im Ausland geboren hat es keine deutsche Staatsbürgerschaft. Weiter muss die Vaterschaft des biologischen Vaters anerkannt werden und ein offizielles Adoptionsverfahren für die Mutter anlaufen. Weigert sich die Austragende das Kind zur Adoption frei zu geben, sind die Chancen auf das Kind gleich Null – und Unterhaltsforderungen an den biologischen Vater könnten anfallen. Eine Gewährleistung, dass dies ohne größere Probleme von statten geht, kann es nicht geben, besonders da es rechtlich keine Absicherung gibt.